Hygienekonzept Corona-Virus
Leider ist es nicht möglich, unsere Schulungen online als Webinar oder Videochat anzubieten, weil der praktische Teil der Ausbildung ein wichtiger Baustein bei der Ausbildung der Brandschutzhelfer und Voraussetzung für eine vollständige Ausbildung und für den Ausbildungsnachweis ist. Solange weiterhin die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht, möchten wir mit folgenden grundsätzlichen Regeln, ergänzend zu Ihrem eigenen Hygieneplan/Hygienekonzept, die Durchführung von Seminaren für Brandschutz- und Räumungshelfer ermöglichen und für Sie sicher gestalten. Alle Seminarteilnehmer und beteiligten Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die im Alltag ohnehin geltenden Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten. Die Regeln sind leicht umzusetzen und einzuhalten und wir haben sie im Grunde inzwischen alle schon verinnerlicht. Bis zur vollständigen Aufhebung behördlicher Beschränkungen gilt:

• Sofern in Ihrer Einrichtung die 3G-Regel (geimpft, genesen, oder tagesaktuell negativ getestet), bzw. die 2G-Regel gilt (geimpft oder genesen), obliegt die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelung und die Kontrolle entsprechender Nachweise dem Auftraggeber für das Brandschutzseminar. Dozenten der Fa. Brandschutz Buthmann sind grundsätzlich vollständig geimpft.

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) sagen Sie Ihre Teilnahme ab. Das ist auch kurzfristig kein Problem!


Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen einhalten, insbesondere auch bei Betreten und Verlassen des Seminarraumes.  

Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
 
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln. 

Gegenstände wie z. B. Trinkbecher/-flaschen, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte etc. sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden. 

• Den Kontakt wie Türklinken, Lichtschaltern, Fahrstuhlknöpfen, etc. möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Händehygiene ist wie sonst inzwischen alltäglich einzuhalten und unterscheidet sich nicht von ihren bisherigen Verfahrensabläufen während der Pandemie-Situation.

Händedesinfektion: Bei Betreten des Seminarraumes stellen wir Ihnen ein zugelassenes Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Nutzung steht Ihnen frei.

Teilnehmerzahl/ Raumgröße: Die Teilnehmerzahl ist entsprechend der Raumgröße beschränkt. Die Stühle  sind so anzuordnen, dass zwischen den Teilnehmern ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gewährleistet ist. Tische sind während der Schulung nicht unbedingt erforderlich (Platzersparnis!). Ziehen Sie am besten die Nutzung Ihrer größten Räume in Betracht wie z.B. Aula, Forum, Mensa, große Verhandlungs- oder Besprechungsräume. Je größer, desto besser, wir können uns auf jede Raumart und -größe einstellen!

Raumhygiene: Seminarraum und Flure, Pausenraum etc.: Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Stühle im Seminarraum entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Teilnehmer pro Veranstaltungsraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Die Teilnehmer sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, die dokumentiert ist. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können. Partner- und Gruppenarbeit findet nicht statt. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor Seminarbeginn, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für das Seminar nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden. Räume, die über eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) be- und entlüftet werden, sind dann nutzbar, wenn sichergestellt ist, dass die Lüftungsanlage nicht als potenzielle Quelle der Virusweiterverbreitung dienen kann (keine Umluftbeimengung, Wartung gem. VDI 6022).

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz  (MNS) soll nach den jeweils geltenden Vorgaben Ihres Arbeitgebers getragen werden. Dieser MNS ist selbst mitzubringen und wird nicht gestellt. Während des Seminars ist das Tragen von MNS nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Eine Verwendung steht Ihnen natürlich frei. Mit einem MNS können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Trotz MNS sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.  

Löschgeräte: Die Kontaktflächen der Löschgeräte, die wir während der praktischen Ausbildung benutzen, werden vor und nach jedem Durchgang/Teilnehmer mit geeignetem Desinfektionsmittel von uns wischdesinfiziert.

Nach dem Seminar: Unsere Schulung endet mit dem praktischen Löschtraining im Außenbereich. Verlassen Sie die Veranstaltung danach möglichst direkt, ohne weitere Nachbesprechungen. Die nach der Veranstaltung einzuleitenden Desinfektions- und Reinigungsleistungen in Seminar- und weiteren benutzten Räumen sind durch den Seminarbesteller/Auftraggeber zu veranlassen und unterscheiden sich nicht maßgeblich von Ihren bisherigen Verfahrensabläufen, was die Desinfektion und Reinigung Ihrer Einrichtung während der Pandemie-Situation betrifft.